Unternehmen31.01.2023

Vor 15 Jahren: Die GTÜ Anlagensicherheit erweitert 2008 ihr Portfolio für die Zukunft

  • Anerkennung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Notifizierung für das Inverkehrbringen von Aufzügen
  • Sicherheit im Alltagsbetrieb ist das oberste Gebot

Die GTÜ Anlagensicherheit GmbH hat ein breites Dienstleistungsspektrum. Vor 15 Jahren nimmt das Unternehmen entscheidende Meilensteine in seiner Entwicklung: Ab 2008 fügt es die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum Portfolio, beispielsweise Tankstellen. Auch das Inverkehrbringen von Aufzügen gehört nun zu den Dienstleistungen. Beide Bereiche unterstreichen die Bedeutung der GTÜ Anlagensicherheit: Die von ihren Experten geprüfte Technik hat immer Alltagsbezug.

„Die Anerkennungen für beide Tätigkeitsfelder waren entscheidende Schritte für uns“, berichtet Herbert Unger. Er ist von Beginn an dabei und heute Direktor der GTÜ Anlagensicherheit GmbH, die 2010 als Tochterunternehmen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ausgegründet wurde. „Wir waren damals noch sehr jung am Markt und erst gut ein Jahr tätig als Zugelassene Überwachungsstelle, um überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend prüfen zu können. Da war es nur konsequent, die Tätigkeit auf wichtige Gebiete auszuweiten.“

Die GTÜ Anlagensicherheit prüft sicherheitstechnisch bedeutsame oder umweltgefährdende Anlagen in kleineren Betrieben bis hin zur Großindustrie. Dabei deckt das Unternehmen das gesamte Spektrum ab: Etwa Seilaufzüge, hydraulische Aufzüge, Paternoster, Rolltreppen. Oder Druckluftanlagen, Kälteanlagen, chemische Anlagen. Auch Tankstellen und Füllanlagen gehören zum Portfolio, ebenso explosionsgefährdete Anlagen und wassergefährdende Anlagen.

Anerkannt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Es ist ein hoheitlicher Akt: Zum 1. Januar 2008 erkennt das Umweltministerium Baden-Württemberg die GTÜ als Sachverständigenorganisation gemäß Paragraf 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an. Damit baut der Bereich Anlagensicherheit sein Leistungsspektrum weiter aus und offeriert beispielsweise den Betreibern von Tankstellen nicht nur Prüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle, sondern ein komplettes Leistungspaket offerieren.

Wer eine solche Anlage unterhält, ist gesetzlich verpflichtet, neben Instandhaltungsmaßnahmen auch eine regelmäßige Prüfung durchführen zu lassen. Etwa, damit alle Anforderungen an den Boden- und Gewässerschutz erfüllt sind. Die GTÜ-Experten prüfen die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen. Und sie beraten zu allen Fragen, die sich durch diese Anforderungen für den Anlagenbetreiber ergeben. Die Tätigkeit betrifft nicht allein gewerbliche Betreiber: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schreibt die Prüfung privater Heizöltankanlagen durch Sachverständige vor der Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend alle fünf Jahre sowie nach der Stilllegung vor. In Wasserschutzgebieten ist diese Prüffrist für unterirdische Anlagen auf zweieinhalb Jahre verkürzt.

Benannte Stelle für das Inverkehrbringen von Aufzügen

Der nächste Schritt erfolgte dann rund einen Monat später. Zum 15. Februar 2008 notifizierte die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) die GTÜ Anlagensicherheit als Benannte Stelle für das Inverkehrbringen von Aufzügen. Genauer: Die Akkreditierungen als Zertifizierungsstelle für Aufzüge und als Prüflaboratorium für Aufzüge gelten für Endabnahmen nach Anhang VI der Richtlinie 95/16/EG sowie für Einzelprüfungen nach Anhang X der Richtlinie 95/16/EG.

Auch Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Vor der Inbetriebnahme müssen sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dieses führt die GTÜ Anlagensicherheit als notifizierte Stelle durch. Das Verfahren gewährleistet, dass ein Aufzug allen gültigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Aufzugsrichtlinie erfüllt. Auch im Betrieb muss der ordnungsgemäße Anlagenzustand erhalten und überwacht werden. Dazu dienen die wiederkehrenden Aufzugsprüfungen (Haupt- und Zwischenprüfungen) gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

„Beide hoheitlichen Akte hatten eine sehr große Bedeutung für die GTÜ Anlagensicherheit auf dem Weg zum Full-Service-Anbieter“, sagt Herbert Unger. „Denn sie trugen mit dazu bei, dass wir umfassend aufgestellt waren, als wir 2010 ein eigenständiges Tochterunternehmen der GTÜ wurden. Seitdem überzeugen wir die Kunden auf der Basis unserer drei bewährten Säulen: mit hochkompetenten Sachverständigen, einem maßgeschneiderten Service und fairen Preisen.“

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