Unternehmen04.12.2025

Achtung Kolonne: Tipps der GTÜ zum sicheren Umgang mit geschlossenen Fahrzeugverbänden

  • Kolonnen gelten als ein Fahrzeug und haben entsprechende Sonderrechte
  • Deshalb sind Verbände von Hilfsdiensten und Militär meist mit blauen Flaggen gekennzeichnet
  • Übungen für Kolonnenfahrten sind wichtig für alle Verkehrsteilnehmer

Stuttgart. Fahrzeugkolonnen von Katastrophen- und Zivilschutz, Militär, Polizei und verschiedenen Hilfsdiensten haben eine besondere Stellung im Straßenverkehr. Darauf müssen andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH nennt wichtige Hinweise für das richtige Verhalten, wenn man auf eine Kolonne trifft.

Geschlossene Verbände: Ob Bundeswehr, Hilfsorganisationen oder Polizei – diese Organisationen sind regelmäßig mit Kolonnen aus mehreren Fahrzeugen unterwegs, um auf der Straße schnell und gezielt viele Einsatzkräfte und Material zu bewegen. Die Beispiele reichen vom Einsatz bei Naturkatastrophen oder Unglücken bis zu militärischen Szenarien. In solchen Fällen gelten die Kolonnen nach Paragraf 27 der Straßenverkehr-Ordnung (StVO) als „geschlossener Verband“. Dieser wird hinsichtlich der Verkehrsregeln wie ein einziges Fahrzeug behandelt. Daraus ergeben sich für andere Verkehrsteilnehmer besondere Pflichten.

Nicht trennen, durchfahren lassen: Kolonnen sollen stets im Verband bleiben können. Sie dürfen deshalb nicht unterbrochen und getrennt werden. Das hat Auswirkungen vor allem beim Überholen und an Kreuzungen. 

Überholen sollte man Kolonnen ausschließlich, wo es sicher ist, also vor allem auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Sonst ist das Überholen ohne Einscheren zu riskant. Auch an Ampeln, Kreuzungen und Kreisverkehren gelten besondere Regeln: Ist das erste Fahrzeug der Kolonne schon in den jeweiligen Bereich eingefahren, dürfen alle weiteren Fahrzeuge ebenfalls passieren – auch wenn ein anderes Fahrzeug mittlerweile Vorfahrt hätte oder wenn die Ampel für die Kolonne auf Rot umspringt.

Blaue Flagge beachten: Kolonnen sind meistens besonders gekennzeichnet. So tragen üblicherweise alle Fahrzeuge des Verbands eine blaue Flagge an der Fahrerseite. Das Abschlussfahrzeug ist mit einer grünen Flagge markiert. Hilfsorganisationen nutzen zudem oft die in ihren Fahrzeugen vorhandene Warntechnik: Sie fahren als Verband mit eingeschaltetem Blaulicht, jedoch ohne „Martinhorn“. So ist die Kolonne selbst bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit gut als solche zu erkennen.

Einsatzübungen: Die Kolonnenfahrt mit typischerweise bis zu 15 Fahrzeugen will gelernt sein. Denn oft sind sehr unterschiedliche Fahrzeuge dicht hintereinander unterwegs. Damit die entsprechenden Abläufe im Ernstfall funktionieren, gibt es regelmäßig Übungen. In Hessen trafen sich beispielsweise Anfang November Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Technisches Hilfswerk zur Übung „AXIS25“. Dabei waren insgesamt mehr als 330 Kräfte in fast 140 Fahrzeugen in Kolonnen unterwegs, vom Motorrad und Pkw über Rettungswagen und Rüstfahrzeuge bis zum Vierzigtonner.

Gute Partnerschaft: Wie funktionierte bei dieser Übung das Zusammenspiel zwischen Kolonnen und anderen Verkehrsteilnehmern in der Praxis? „Die meisten Verkehrsteilnehmenden haben rational gehandelt, sich richtig verhalten und sind keine unnötigen Risiken eingegangen“, freut sich AXIS25-Pressesprecher Yannis Karle. Es habe aber auch solche gegeben, die mit der Situation überfordert gewesen seien: „Es kam zu Überholversuchen trotz schlecht einsehbarer Straßenverhältnisse, und die einzelnen kleineren Marschgruppen wurden teils trotz der einheitlichen Kennzeichnung mittels Flaggen und blauem Blinklicht durch einscherende andere Verkehrsteilnehmende unterbrochen. Es kam mehrfach zu waghalsigen Kreuzungsversuchen.“ Klares Fazit: Hier ist weitere Aufklärung nötig, damit das Zusammenspiel zwischen Einsatzkräften und dem restlichen Verkehr auch im Ernstfall klappt.

Militärkonvois: Eine wichtige Rolle spielen Kolonnenfahrten auch bei Militärübungen. In Deutschland sind sowohl die verschiedenen Streitkräfteteile als auch Einheiten ausländischer Bündnispartner regelmäßig mit Konvois im Straßenverkehr unterwegs. Solche Verbände für den sogenannten Straßenmarsch mit mehr als zehn Fahrzeugen oder besonders schweren und großen Fahrzeugen werden angemeldet. Die entsprechende Erlaubnis heißt Marschkredit. Für Militärkonvois gelten dieselben Verkehrsregeln wie für zivile Fahrzeugkolonnen. So werden die Verbände grundsätzlich gekennzeichnet und dürfen nur in einem Zug überholt werden. In Friedenszeiten fahren ausschließlich Radfahrzeuge der Armee längere Strecken als Kolonne, und Kettenfahrzeuge werden per Bahn transportiert.

Ein Korso ist keine Kolonne: Neben gekennzeichneten Kolonnen gibt es auch andere Verbände im Straßenverkehr. Nach großen Sporterfolgen, wie etwa bei Fußball-Weltmeisterschaften oder auch nach Hochzeiten fahren häufig Autokorsos durch die Straßen. Dabei handelt sich aber nicht um Kolonnen mit Sonderrechten. Deshalb müssen Teilnehmer des Korsos sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Dazu gehört, an roten Ampeln anzuhalten und an Kreuzungen die Vorfahrtsregelung zu beachten. Hochriskant sind das immer wieder vorkommende gezielte Blockieren des Verkehrs auf Autobahnen und städtischen Hauptstraßen durch Hochzeitskorsos sowie der dabei vorkommende Einsatz von Pyrotechnik. Solches Verhalten kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Auch wer sich mit seinem Hochzeitskorso an die Verkehrsregeln hält, sollte bei zahlreichen teilnehmenden Fahrzeugen lieber im Vorfeld bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde klären, ob eventuell eine Genehmigung erforderlich ist, rät der ADAC.

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