Unternehmen24.03.2022

4 mal 15 Jahre: Mehrere Dienstleistungen bereichern 2007 das GTÜ-Portfolio

  • Anlagensicherheit als Geschäftsfeld
  • GTÜ klebt die erste Schadstoffplakette in Deutschland
  • HU-Prüfungen nach § 29 StVZO für die Kfz-Wiederzulassung
  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO auch von der GTÜ

Das Jahr 2007 bringt der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH entscheidende Wendungen: Sie weitet ihre Tätigkeit auf mehreren Gebieten aus – und gibt die erste Schadstoffplakette Deutschlands aus. Drei Jahrzehnte nach ihrer Gründung im Jahr 1977 ist die Prüforganisation damals noch einmal breiter aufgestellt. Dabei bleibt es natürlich nicht, denn kontinuierlich kommen weitere Dienstleistungen ins Portfolio: Die GTÜ ist ein Unternehmen, das seine Kunden auf vielfältigen Gebieten mit Dienstleistungen getreu ihrem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ überzeugt.

Januar 2007: Befugnis für die Anlagenprüfung

Mitte Januar 2007 ist es soweit: Die im Oktober/November 2006 erhaltene Befugnis als Zugelassene Überwachungsstelle im Bereich Anlagensicherheit wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Damit ist die letzte Voraussetzung erfüllt, dass die GTÜ-Anlagensicherheit in der Mehrheit der 16 Bundesländer überwachungsbedürftige Anlagen wiederkehrend prüfen kann.

„Das war für uns der Durchbruch“, erinnert sich Herbert Unger, damals Mann der ersten Stunde und heute kaufmännischer Geschäftsführer der GTÜ Anlagensicherheit GmbH. Denn 2010 wird aus dem Geschäftsfeld ein eigenes Unternehmen. „Seitdem überzeugen wir unsere Kunden auf der Basis von drei Säulen: mit hochkompetenten Sachverständigen, einem maßgeschneiderten Service und fairen Preisen.“ Die Erfolgsgeschichte ist ungebrochen.

Die GTÜ Anlagensicherheit prüft sicherheitstechnisch bedeutsame oder umweltgefährdende Anlagen und deckt das gesamte Spektrum ab: Seilaufzüge, hydraulische Aufzüge, Paternoster, Rolltreppen. Druckluftanlagen, Kälteanlagen, chemische Anlagen. Tankstellen und Zapfanlagen. Explosionsgefährdete Anlagen und wassergefährdende Anlagen. Und alles in kleineren Betrieben bis hin zur Großindustrie.

Februar 2007: GTÜ gibt Deutschlands erste Schadstoffplakette aus

Es ist ein wichtiges Ereignis: Die GTÜ ist im Februar 2007 die erste Überwachungsorganisation, die eine Schadstoffplakette ausgibt. Dieser Service bereitet die Autofahrer auf geplante Umweltzonen vor, die Kommunen in Deutschland ab dem 1. März 2007 einrichten dürfen. Seit dem 1. Januar 2008 ist sie für die Fahrt in mittlerweile rund 60 Umweltzonen deutscher Städte Pflicht.

Der GTÜ-Partner Ingenieuerbüro Heim in Metzingen hat damals den Anfang gemacht. „Zunächst war der Ansturm enorm“, schaut Frank Heim zurück, „auch bei uns in Metzingen, wo es bis heute keine Umweltzone gibt.“ Aber natürlich wollen Autofahrer aus der weltweit bekannten Outletcity ihre Autos nicht vor anderen Städten der Region wie Stuttgart, Reutlingen oder Tübingen abstellen müssen.

Grüne Aufkleber für die Windschutzscheibe haben Frank Heim und andere GTÜ-Partner selbstverständlich immer vorrätig. „Wir geben sie etwa aus, wenn eine Frontscheibe ersetzt werden muss und manchmal auch an Schweizer, die nach ihrem Einkauf in der Outletcity Metzingen in die Stuttgarter Innenstadt fahren wollen.“ Denn ein ausländisches Kennzeichen schützt nicht vor der „Grün“-Pflicht in den Umweltzonen.

März 2007: GTÜ darf länger abgemeldete Fahrzeuge prüfen

Die in 2006 beschlossene „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ tritt am 1. März 2007 in Kraft. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO prüfen. Der Weg ist frei für eine Wiederzulassung länger stillgelegter Fahrzeuge ohne aufwändiges „Vollgutachten“.

Für viele Bestandskunden ist das eine gute Nachricht, denn der von ihnen geschätzte Service der Prüforganisation gilt nun auch für diese Wiederzulassungen. Neue Kunden kommen hinzu, die rasch ebenfalls den Service der GTÜ zu schätzen lernen.

Eine weitere wichtige Gesetzesänderung erfolgt gut zehn Jahre später: Ende März 2019 wird der § 21 StVZO geändert, das schafft die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den Überwachungsorganisationen. Denn durch die Liberalisierung dürfen nun auch Technische Dienste Gutachten nach § 21 StVZO und nach § 19.2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO erstellen – wichtige Voraussetzungen für „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“. Die GTÜ ergreift auch diese Chance sehr erfolgreich.

März 2007: Oldtimergutachten nun auch von der GTÜ

Klassische Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren gelten als Kulturgut. Da ist der 1. März 2007 ein Durchbruch: Die GTÜ-Prüfingenieure dürfen nun auch gemäß § 23 StVZO Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer erstellen. Es ist eine Pflichtvoraussetzung für das beliebte H-Kennzeichen.

Über viel Erfahrung mit Oldtimern verfügt beispielsweise der GTÜ-Classic-Partner Konrad Deuschle aus Wildberg / Sulz am Eck. Er nennt einen Unterschied zwischen der Hauptuntersuchung bei einem Auto neueren Datums und bei einem Klassiker: „Bei heutigen Autos interessiert mich der optische Zustand überhaupt nicht, beim Oldtimer dagegen sehr wohl.“ Denn mit dem H-Kennzeichen soll automobiles Kulturgut erhalten werden. So bewertet der Prüfingenieur neben sicherheitsrelevanten Bauteilen explizit auch den Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand der mindestens dreißig Jahre alten Fahrzeuge. Dabei muss er unterscheiden, was Vernachlässigung ist – oder Patina. Gebrauchsspuren an der Karosserie etwa sind erlaubt und erst recht beim Erstlack. Ein blinder Scheinwerfer oder verschlissene Sitze hingegen sind keine Patina, sondern vernachlässigte Teile.

Bereits seit 2007 zeigt die GTÜ noch mehr Präsenz in der Klassikszene: Aufgrund dieses neuen Leistungsangebots nimmt die GTÜ erstmals als Aussteller teil an den wichtigsten Fachmessen für klassische Automobile, der Retro Classics in Stuttgart und der Techno Classica in Essen.

  • Inhalte zum Download
  • 2x Bilder
  • 1x PDF
  • 1x Word
  • Download