Technik01.06.2023

Pressemitteilung • Fahren mit Vorsicht – das gilt besonders für Fahranfänger

  • Der Gesetzgeber setzt auf eine Probezeit und das strikte Alkoholverbot
  • Unterschiedliche Tempolimits im europäischen Ausland
  • Die GTÜ empfiehlt ein Fahrsicherheitstraining
  • Oftmals lange Wartezeiten bis zur Führerscheinprüfung

Stuttgart. Endlich der Führerschein – nun kann es losgehen. Vor allem im ländlichen Raum bietet das Auto eine Mobilität, die keine öffentliche Verkehrsverbindung leisten kann. Doch die meist jungen Frauen und Männer, die ihre ersten Kilometer am Steuer eines Autos unter die Räder nehmen, gehen auch Risiken ein. Unfallstatistiken besagen, dass keine Gruppe im Straßenverkehr derart gefährdet ist wie Führerscheinneulinge. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH fasst zusammen, was sich Fahranfängerinnen und Fahranfänger immer wieder vor Augen führen sollten.

Angesichts der vielen Unfälle mit jungen Autofahrern hat der Gesetzgeber die Probezeit mit einer Dauer von zwei Jahren eingeführt. In diese Zeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wer außerdem während der 24 Monate schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht, muss eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre hinnehmen und an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Delikte sind in zwei Katalogen gruppiert. In den Katalog A gehören – neben Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch – schuldhaft verursachte Unfälle mit strafrechtlichen Folgen, aber ebenso Verstöße wie das Überfahren  
einer roten Ampel, ein Überschreiten des Tempolimits um mehr als 20 km/h oder – ganz wichtig – die Handynutzung am Steuer.

In den Katalog B mit weniger schwerwiegenden Verstößen fallen zum Beispiel die fehlende Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs, die Mitnahme von Kindern ohne passenden Kindersitz oder das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate. Auch die Anzahl ist entscheidend: Zwei Verstöße aus dem B-Katalog verlängern die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre und verpflichten zum Aufbauseminar. Übrigens: Eine zweijährige Probezeit gilt auch beim Begleiteten Fahren ab einem Alter von 17 Jahren. Die Regeln sind dieselben, ergänzt durch das Fahren ohne Begleitperson als weiterer möglicher Verstoß.

Das Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist – meist sind es acht Wochen – bei einer dafür lizensierten Fahrschule absolviert werden. Es kostet einige hundert Euro. Im Zuge dieser Nachschulung reflektieren die Kursteilnehmer ihr Fahrverhalten. Das Bewusstsein für gefährliche Situationen im Straßenverkehr soll derart geschärft werden, dass diese Gefahren gar nicht erst entstehen. Ein Aufbauseminar umfasst mehrere Theoriesitzungen sowie eine Überprüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer im Wagen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung teil, erfolgt in der Regel der Entzug des Führerscheins. Erst nach dem Vorlegen einer Teilnahmebescheinigung wird die Fahrerlaubnis zurückgegeben. Zur Beruhigung: Falschparken oder Temposünden mit weniger als 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit belasten den Geldbeutel, wirken sich aber nicht auf die Probezeit aus.

Gerade vor den Urlaubswochen ist beim Thema Probezeit ein Blick über Deutschlands Grenzen hinaus interessant. In manchen Ländern gelten spezielle Tempolimits, die auch Führerscheinneulinge aus Deutschland beachten müssen. Zum Beispiel in Frankreich, wo Fahranfänger außerorts in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis mit maximal 80 km/h unterwegs sein dürfen, auf Schnellstraßen gilt eine maximale Geschwindigkeit von 100 statt 110 km/h, auf Autobahnen 110 statt 130 km/h. In Italien gilt während der Probezeit 100 statt 130 km/h auf Autobahnen. Auch andere Länder wie etwa Kroatien schreiben Tempolimits für Fahranfänger vor. Abweichende Tempolimits gibt es in Deutschland nicht.

Angesichts der möglichen Konsequenzen eines Fehlverhaltens am Steuer ist für die GTÜ-Experten klar, dass Fahranfänger möglichst viel fahren sollten. Fahrpraxis ist die beste Versicherung gegen Verkehrsverstöße. Wer mit Vorsicht und Bedacht unterwegs ist, lernt mit jedem Kilometer hinter dem Steuer hinzu. Ergänzende Fahrpraxis bietet ein Fahrsicherheitstraining. So ein Training auf abgesperrtem Areal unter den Augen erfahrener Instruktoren sorgt für Sicherheit und Vertrauen in die Fähigkeiten von Fahrer wie Fahrzeug. Kleiner Tipp: Ein Gutschein für so ein Training eignet sich bestens als Geburtstagsgeschenk von Eltern oder Großeltern für die stolzen Besitzer ihrer neuen Fahrerlaubnis. Und eines ist auch klar: Mit jeder Fahrt steigt die Zufriedenheit beim Fahren, bei manchen kommt Fahrfreude hinzu. Die Kehrseite ist die Selbstüberschätzung, die – laut Statistik – eher junge Männer zu mangelnder Vorsicht verleitet.

Manche Fahrschulabsolventen stehen aktuell vor einem anderen Problem: Lange Wartezeiten von vielen Wochen bis zur Fahrprüfung sind in vielen Bundesländern keine Seltenheit. Dabei sind die Unterschiede regional groß. Während manche Fahrlehrer ihren Schützling drei Wochen vor dem anvisierten Termin zur Prüfung anmelden und umgehend eine Bestätigung erhalten, klagen ihre Kollegen in anderen Orten darüber, wie viel Zeit zwischen dem Abschluss der Fahrstunden und der Prüfung vergeht. Offenbar sind die zuständigen Prüforganisationen mancherorts nicht in der Lage, den Andrang an Fahrschülern zu bewältigen. Einige Fahrschulen treten bei der Ausbildung sogar schon auf die Bremse, damit nicht zu viele ihrer Schüler in die Prüfungsphase kommen. Die GTÜ unterstreicht ihre Position, dass das bestehende Monopol der Fahrerlaubnisprüfung dringend geöffnet werden müsse. Ein qualitätsgesicherter Wettbewerb würde lange Wartezeiten und Zusatzkosten für die Anwärter vermeiden. Die GTÜ steht mit qualifiziertem Personal bereit, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und auch in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen.

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