Politik & Recht14.03.2024

Pressemitteilung • Bezahlbarer Führerschein: GTÜ begrüßt Vorstoß der Politik für effizientere Fahrerlaubnisprüfung

  • Schneller zum Prüfungstermin und dadurch geringere Führerscheinkosten
  • Die Gebietsmonopole im Bereich Fahrererlaubnisprüfung sind nicht mehr zeitgemäß und sollten schnellstmöglich geöffnet werden
  • Qualitätsgesicherter Wettbewerb als Grundlage

Stuttgart. Die Rahmenbedingungen verbessern und das Fahrerlaubniswesen effizient und zukunftsgerichtet aufstellen: Dieses Ziel verfolgt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit ihrem aktuellen Antrag und Vorstoß für einen kostengünstigeren Führerschein. Dieser sei Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftlichen Wohlstand und dürfe nicht zum Luxus werden, heißt es im Maßnahmenkatalog der Arbeitsgruppe Verkehr der Unionsparteien. Um das zu erreichen, fordert die Fraktion unter anderem das Öffnen der Fahrerlaubnisprüfung für weitere Anbieter unter Beibehaltung geltender Standards, der Qualität und der flächendeckenden Versorgung. Dann könnten mehr Prüfungstermine bereitstehen, und die Ausbildungszeiten verkürzen sich.

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH begrüßt diesen Vorstoß. „Er ist ein weiterer Schritt, um das bisherige Monopol aufzulösen und einen qualitätsgesicherten Wettbewerb zu schaffen“, sagt Dr. Frederik Schmidt, Geschäftsführer der GTÜ in Stuttgart. Kommt es zur vorgeschlagenen Öffnung, stehe das Unternehmen bereit, um seinen Beitrag zur Steigerung von Prüfungskapazitäten und gutem Service zu leisten. „Wir sind bestens aufgestellt, um deutschlandweit Verantwortung zu übernehmen.“

Die Kosten für den Führerschein sind in den vergangenen zwei Jahren erheblich gestiegen. Laut einer ADAC-Erhebung vom November 2023 sind inzwischen 3.500 Euro und mehr keine Seltenheit. Um bis zu 25 Prozent möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Kosten mit Hilfe des Maßnahmenkatalogs senken.

Der aktuelle Vorstoß der Opposition ist ein weiterer Impuls für diese wichtige Liberalisierung. Die Regierungsparteien hatten sich bereits 2021 im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Monopol der Fahrerlaubnisprüfung unter Wahrung geltender Qualitätsstandards aufzuheben.

„Wir sind sehr dankbar, dass sich nun auch die Opposition dieser Sache angenommen und erkannt hat, dass die Vorteile bei einer Monopolöffnung klar überwiegen und kein sachlicher Grund für eine Aufrechterhaltung spricht“, sagt Schmidt. Die Marktöffnung für weitere qualifizierte Anbieter fördert nicht nur den Wettbewerb, sondern bringt vor allem den direkt Beteiligten merkliche Vorteile. Führerscheinanwärter profitieren von kürzeren Wartezeiten auf die Prüfungstermine und damit niedrigeren Kosten, denn das Aufrechterhalten ihrer Prüfungsreife macht zusätzliche Fahrstunden erforderlich.

Die GTÜ sieht in der möglichen Änderung zudem eine Chance, um die Standards der Fahrerlaubnisprüfung weiterzuentwickeln und damit die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern. „Unser Hauptanliegen ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, sagt der GTÜ-Geschäftsführer. „Durch unsere mögliche Beteiligung an der Führerscheinprüfung können wir direkt dazu beitragen, gut ausgebildete und verantwortungsbewusste Fahrer auf die Straße zu bringen.“

Mit Ausnahme von Berlin dürfen in Deutschland derzeit pro Bundesland nur die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (abgekürzt: aaSoP) jeweils einer Organisation die theoretische und praktische Führerscheinprüfung abnehmen. Um vorhandene Engpässe bei der Führerscheinprüfung zu mindern, setzen sich Fahrlehrer- und Fahrschulverbände schon seit längerem dafür ein, dass weitere Prüforganisationen in Deutschland die Führerscheinprüfung abnehmen dürfen.

Von den über 2.600 Prüfingenieuren der GTÜ haben im deutschlandweiten Netzwerk mehr als 250 Prüfer in früheren Berufstätigkeiten bereits Fahrerlaubnisprüfungen abgenommen, dürfen das durch den Wechsel der Prüforganisation jedoch derzeit nicht. Sollte das Prüfmonopol fallen, wäre eine deutliche Verbesserung der angespannten Situation garantiert.

Die Öffnung von Monopolen hat bereits in anderen Fällen zu einer Verbesserung der Gesamtsituation insbesondere für die Kunden geführt. Beispiele sind die Öffnung der Hauptuntersuchung vor mehr als 30 Jahren sowie die Liberalisierung im Bereich „Vollgutachten“ und „Einzelabnahme“ im Jahr 2019. Seitdem beweist die GTÜ auf diesen Gebieten ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes.

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