Politik & Recht22.04.2021

Ab 15 erweitert sich die Mobilitätsvielfalt

  • Zehn Bundesländer machen beim Führerschein AM mit
  • Die GTÜ führt durch den Dschungel der Regeln
  • Signalwesten sind auf dem Zweirad unbedingt empfehlenswert

Das erste motorisierte Zweirad ist für viele junge Menschen ein wichtiger Schritt zur Unabhängigkeit. Vor allem in ländlichen Gebieten können sie Ziele ansteuern, die wegen eingeschränkter Bus- oder Bahnverbindungen sonst oft nur mit dem „Elterntaxi“ erreichbar sind. Mit 15 ist die Mofafahrt bis zu einem Tempo von 25 km/h möglich, mit 16 bis zu 45 km/h. Diese Regelungen gelten für ganz Deutschland. Wichtige Ausnahme: Zehn Bundesländer haben das Mindestalter für die flottere Fahrt von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt. Welche Bundesländer das sind und welche Fahrzeuge hinsichtlich Nennleistung, Gewicht und Hubraum mit welchem Führerschein gefahren werden dürfen, geht übersichtlich aus der GTÜ-Broschüre „Mit 15 geht’s los!“ hervor.

Die Fahrzeuge gibt es mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb. Ganz unabhängig davon: Die Unterhaltskosten für Mofas und Mopeds sind überschaubar: Eine Kfz-Steuer wird nicht erhoben, notwendig ist nur ein Versicherungsschutz und somit das jedes Jahr ab März neu ausgegebene Versicherungskennzeichen.

Weil daher auch eine Hauptuntersuchung entfällt, rät die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, alle sicherheitsrelevanten Teile des Zweirads immer wieder genau unter die Lupe zu nehmen. Denn auch bei niedrigem Tempo können mangelhafte Bremsen, schadhafte Reifen oder eine schlechteBeleuchtung Ursache für schwere Unfälle sein, betont die Prüforganisation. Noch ein Tipp der GTÜ-Experten: Sie empfehlen die Sicherheitsweste für alle Motorräder und bei Mofas und Mopeds erst recht, weil diese langsamer als andere Verkehrsteilnehmer sind und häufig überholt werden.

So simpel die Vorschriften auf den ersten Blick erscheinen, es lohnt doch ein genauer Blick auf alle Regeln. Für das Fahren von zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen mit Hilfsmotor und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h muss der Fahrer stets eine Prüfbescheinigung mit sich führen. Sie wird von der Fahrschule nach einem bestandenen, schriftlichen Mofatest ausgestellt.

Mopeds, Roller, Trikes, leichte Straßenquads und leichte Vierradmobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h dürfen nur mit der Fahrerlaubnis AM gefahren werden. Dieser Führerschein umfasst Theorie- und Praxisstunden inklusive einer Abschlussprüfung. Nach dem Abschluss des Modellversuchs „Moped mit 15“ im April 2020 bleibt es den Bundesländern überlassen, ob sie es nun bereits Fünfzehnjährigen gestatten, diesen Roller- oder Moped-Führerschein abzulegen. Die Bundesländer Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben diese Regelung eingeführt. Wie bisher ab 16 darf der Führerschein in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen abgelegt werden.

Mit 16 Jahren stehen den jungen Menschen noch ganz andere und weitaus rasantere Möglichkeiten der Fortbewegung offen: Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15 PS). Damit erreichen Roller und Motorräder Höchstgeschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h. Notwendig ist ein Führerschein der Klasse A1.

Seit Ende 2019 dürfen auch Autofahrer mit dem Führerschein B diese Leichtkrafträder bewegen, sofern sie mindestens 25 Jahre alt sind, den B-Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen sowie vier Theoriestunden und fünf Praxisstunden in einer Fahrschule hinter sich gebracht haben. Um diese nur in Deutschland geltende „B196-Berechtigung“ zu erhalten, ist keine Fahrprüfung notwendig. Diese Möglichkeit wird gut genutzt und hat bei den 125-Kubikzentimeter-Krafträdern einen entsprechenden Boom ausgelöst. Für alle Zweiräder dieser Klasse gilt, dass sie – wie ein Auto oder leistungsstärkeres Motorrad – zugelassen werden müssen. Eine Kfz-Steuer wird erhoben, und ebenso besteht die Pflicht zur Hauptuntersuchung. Die flächendeckend in Deutschland bereitstehenden GTÜ-Partner sind gerne bereit, sich um die HU samt dazugehörenden Prüfungen der für die Sicherheit wichtigen Dinge wie Bremsen, Lenkungsspiel oder Beleuchtung zu kümmern.

Informationen zu mehr Sicherheit auf dem motorisierten Zweirad bietet auch der GTÜ Motorrad-Ratgeber. Er greift auf 32 Seiten viele Themen rund um Bike, Schutzkleidung und das Fahren selbst auf.

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