Technik02.12.2025
2026 im Überblick: Euro 7, eCall, HU-Fristen und neue Vorgaben für Autos und Verkehr
- HU: 2026 für Fahrzeuge mit blauer Plakette fällig
- Start der Abgasnorm Euro 7 sowie Next Generation eCall
- Bis 19. Januar 2026 Umtausch von Führerscheinen der Jahrgänge 1999 bis 2001
Stuttgart. Ab 2026 gelten in Deutschland und der Europäischen Union (EU) diverse Regelungen, die relevant sind für Fahrzeughalter, Unternehmen und Fahrschulen. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick – mit Fokus auf Sicherheit im Straßenverkehr, Hauptuntersuchung und Umweltschutz.
Führerschein: Wer seinen Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 in den fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen. Wer nach diesem Fristdatum bei einer Kontrolle noch den alten Führerschein vorzeigt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den neuen Führerschein nachreichen – andernfalls droht erneut ein Bußgeld. Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Die Gebühr beträgt 25 Euro. In gut einem Jahr läuft dann die nächste Frist ab: am 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Hauptuntersuchung: Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette am Kennzeichen müssen 2026 zur Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine braune Plakette ausgegeben, das Fahrzeug ist dann 2028 erneut fällig.
Für 2026 erstmals zugelassene Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) gilt eine Drei-Jahres-Frist, sie erhalten nächstes Jahr die rosafarbene Plakette. Die HU bleibt essenziell für die Betriebserlaubnis – und ist ein zentraler Baustein für Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr. Das bundesweite Netzwerk der GTÜ-Partner führt die HU in der Regel ohne vorherige Terminvereinbarung durch.
Digitaler Kfz-Schein: Bereits vor einigen Wochen hat das Kraftfahrt-Bundesamt die kostenlose Handy-App „i-Kfz“ veröffentlicht. In ihr lassen sich unter anderem Kfz-Scheine digital hinterlegen. Wenn das korrekt erfolgt ist, genügt bei Verkehrskontrollen innerhalb Deutschlands das Vorzeigen per App – das Papierdokument kann zuhause bleiben. Zudem erinnert die App auf Wunsch an den HU-Termin. Auch enthält sie alle Angaben des Fahrzeugscheins, also beispielsweise Fahrzeugklasse, Länge, Breite und Höhe und Anhängelasten. Per QR-Code kann ein Kfz-Schein anderen App-Nutzern zur Verfügung gestellt werden, etwa Familienangehörigen, die das Fahrzeug ebenfalls nutzen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die App weitere Funktionen erhalten wie etwa das Speichern des digitalen Führerscheins. „i-Kfz“ ist in den App-Stores zu iOS und Android erhältlich.
Fahrausbildung: Der Weg zum Führerschein soll moderner und flexibler werden. Für kommendes Jahr plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform, um die Führerscheinkosten zu senken. Theorieeinheiten könnten künftig per App absolviert werden – auch von zuhause aus. Die bisherigen Tagesobergrenzen für Theorieunterricht könnten entfallen. Darüber hinaus verhandeln Bund und Länder über eine deutliche Reduzierung und Aktualisierung des Fragenkatalogs für die theoretische Prüfung. Manche Fahrstunden sollen im Simulator absolviert werden können. Schließlich sehen die Pläne weniger Stunden für Sonderfahrten wie Nacht-, Überland- oder Autobahnfahrten vor. Fahrschulen würden somit neue Möglichkeiten erhalten und Fahrschüler mehr Planungsspielraum.
Umwelt und Kosten: Ab 29. November 2026 beginnt der stufenweise Start der Abgasnorm Euro 7 für Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter. Vom 29. November 2027 an gilt die Norm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen die Vorgaben ab 2028/2029.
Während die Grenzwerte klassischer Schadstoffe weitgehend stabil bleiben, erweitert Euro 7 den Fokus:
- Ultrafeine Partikel ab 10 Nanometer werden künftig bei allen Ottomotoren erfasst.
- Neu ist die Regulierung weiterer Emissionsquellen wie Reifen- und Bremsabrieb. Hierfür gelten einheitliche Grenzwerte ab 2035.
- Abgasreinigungssysteme müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen.
- Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride kommen Haltbarkeitsvorgaben für ihre Antriebsbatterie.
- Manipulationsschutz und Datenkontrolle werden verschärft, um Emissionen auch im Alltagsbetrieb verlässlich zu überwachen.
Im Zuge der CO₂-Bepreisung steigt der nationale CO₂-Preis für Benzin und Diesel ab Januar 2026. Der Korridor liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂, was spürbare Teuerungen an der Zapfsäule erwarten lässt. Für rein elektrische Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis für die reduzierte Besteuerung („0,25-Regelung“) von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Betrieb und Kontrolle: Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Verkehr schreibt der Gesetzgeber ab 1. Juli 2026 intelligente Fahrtenschreiber für Lkw und Transporter ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht vor. Die Geräte erleichtern Kontrolle und Durchsetzung von Lenk- und Ruhezeiten, tragen zur Fairness im Wettbewerb bei und unterstützen die Sicherheit im Straßenverkehr.
Elektronik und Assistenzsysteme: Der EU-Notruf eCall wird modernisiert. Ab 2026 erhalten neu entwickelte Pkw und leichte Transporter ihre Typgenehmigung nur, wenn der „Next Generation eCall“ verbaut ist. Das System ersetzt die bisherige Technik auf 2G-/3G-Basis und erhöht Verfügbarkeit und Genauigkeit. Ab 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den neuen eCall verfügen. Auch dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere bei schweren Unfällen.
